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(Quelle: Foto: Salvadore Brandt)

Experimentierklausel setzt ein wichtiges Zeichen für mehr Innovationsoffenheit

Unternehmen erhalten neue Möglichkeiten beim Identitätsmanagement

Der Deutsche Bundestag berät am 11. Februar abschließend das Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten. Dazu erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön:

„Vom neuen Gesetz geht ein wichtiges Signal aus: Wir geben Unternehmen die Möglichkeit, neue Entwicklungen mit großer Dynamik selbst auszutesten und Erfahrungen zu sammeln. Statt wie viel zu oft nur die Probleme bei einer Technologie zu suchen und zu überlegen, warum etwas nicht geht, schaffen wir hier einen Experimentierraum. Das ist ein wichtiges Zeichen für mehr Innovationsoffenheit des Gesetzgebers.

Im konkreten Fall geht es darum, die hohe Dynamik im Bereich digitaler Identitäten zu nutzen. Das Hotelgewerbe ist dafür prädestiniert, weil hier beim Check-In klassischerweise immer wieder die gleichen Informationen abgefragt werden. Abrechnungen von Dienstreisen sind ein sehr häufig auftretender Bearbeitungsschritt, der durch die Digitalisierung effizienter und kundenfreundlicher gestaltet werden kann. Um genau das in der Praxis auszutesten, gibt es jetzt dieses Gesetz. Das Interesse aus der Wirtschaft ist bereits groß. Ein Konsortium für eine Pilotanwendung hat sich bereits gefunden.

Selbstverständlich findet derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nur ein Bruchteil der üblichen Hotelübernachtungen statt. Wir hoffen, mit dem neuen Gesetz eine Vereinfachung der Bürokratie zu erreichen, die den Unternehmen und Kunden bei Wiederaufnahme des Normalbetriebs zu Gute kommt und langfristig hilft, effizienter zu werden.“