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(Quelle: unplash)

EU-Parlament stimmt Agrarhaushalt 2022 zu – SPD-Blockade bei GAP-Verordnungen endlich aufgebrochen

Öko-Regelungen für Grünlandbetriebe öffnen

Zu der heute erfolgten Einigung im EU-Parlament über den Agrarhaushalt 2022 und der im Bundeskabinett verabschiedeten GAP-Verordnungen erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann und der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann:

Gitta Connemann: „Das wurde höchste Zeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte ihre Hausaufgaben gemacht und bereits vor der Sommerpause die gesetzgeberischen Weichen für die nationale Umsetzung der GAP-Reform gestellt. Das BMEL hatte die ergänzenden Regelungen vorgelegt, die für den GAP-Strategieplan für Deutschland notwendig sind. Jetzt hat die SPD endlich ihre Blockade aufgegeben – sozusagen in der letzten Minute. Denn der GAP-Strategieplan ist der Europäischen Kommission zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen. Diesen Termin müssen wir einhalten, um die Direktzahlungen für die deutsche Landwirtschaft ab 2023 nicht zu gefährden. Und genau das können unsere Höfe von uns verlangen. Denn unsere Lebensmittel in Deutschland und Europa sind hochwertig, sicher und zu jederzeit verfügbar. Dies ist ein Erfolg unserer Bäuerinnen und Bauern in Europa, die für die Ernährungssicherung in Deutschland und der Welt sorgen – und dies unter weltweit höchsten Umwelt- und Sozialstandards. Diese Gemeinwohlleistung ist zu honorieren. Wettbewerbsnachteile sind auszugleichen. Denn Ernährungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit.

Es ist deshalb richtig, dass der EU-Haushalt auch für 2022 einen hohen Anteil für die Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten vorsieht – in ihrer gesamten Breite. Ab 2023 gelten neue Regelungen mit einer noch stärkeren Umweltorientierung. Die EU-Mitgliedstaaten haben viel Spielraum bei der Ausgestaltung der Regeln, zum Beispiel der Öko-Regeln. Dies darf aber nicht zu unterschiedlichen Standards führen. Denn dies würde Verbraucher und unsere deutschen Landwirte in gleicher Weise belasten. Nationale Freiräume sind deshalb von der neuen Bundesregierung zu nutzen. Dies gilt auch für das Grünland. Deshalb hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Sommer dafür gekämpft, ‚Dauergrünland‘ sowie ‚Bewirtschaftungssysteme mit sehr hohem Grünlandanteil‘ in den Öko-Regelungen zu verankern. Dies scheiterte am Widerstand der SPD. Hoffentlich kehrt jetzt nach Verfliegen des Wahlkampfrauchs wieder die klare Sicht zurück. Ohne Änderung wird der CO2-Speicher Grünland der große Verlierer sein.“

Albert Stegemann: „Umweltministerin Schulze hat aufgrund des anhaltenden politischen Drucks aus Deutschland und Europa endlich ihre Blockadehaltung bei den beiden seit längerem vorliegenden GAP-Verordnungen aufgegeben. Die SPD hat mit ihren politischen Spielchen bis zuletzt versucht Sand ins Getriebe zu streuen, um jeden Beschluss der geschäftsführenden Regierung zu verhindern.

Der heute erfolgte Kabinettsbeschluss ist eine der wesentlichen Voraussetzungen, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte auch über das Jahr 2022 hinaus Planbarkeit haben. Daher war der heute erfolgte Beschluss mehr als notwendig. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen die in den Verordnungen enthaltenen Öko-Regelungen aber nachgebessert werden. Dies betrifft insbesondere die Öffnung der Öko-Regelungen für intensive Grünlandbetriebe, die über die Bewirtschaftung ihrer Flächen eine besondere Bedeutung für den Umwelt und Klimaschutz haben.“