Skip to main content
(Quelle: Fotograf Tobias Koch)

Erschwernisausgleich für Einschränkungen beim Pflanzenschutz muss rasch in allen Bundesländern angeboten werden

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt in Kraft

Nachdem der Bundesrat die novellierte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Juni 2021 verabschiedet hat, ist diese heute in Kraft getreten. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann:

 

 

 

 

„Nach harten und intensiven Auseinandersetzungen tritt heute die novellierte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft. Die neuen Regelungen führen zu Einschränkungen, insbesondere in der Landwirtschaft. Aber der Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die in den Beratungen bis zuletzt für die Landwirtinnen und Landwirte gekämpft hat, hat dazu geführt, dass nicht nur die Länderregelungen und kooperative Vereinbarungen weiterhin Vorrang haben, sondern dass betroffene Landwirte zusätzlich einen Ausgleich für Einkommenseinbußen und Einschränkungen erhalten sollen. Diese klare Zusage an die Landwirtschaft war die Voraussetzung der Unionsfraktion gewesen, um dem Insektenschutzpaket zustimmen zu können.

Zur Finanzierung allein dieses so genannten ‚Erschwernisausgleich Pflanzenschutz‘ stehen seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums ab dem Haushalt 2022 weitere 65 Millionen Euro über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung, die von den Bundesländern kofinanziert werden. Insgesamt stehen über die GAK damit 250 Millionen Euro für den Insektenschutz zur Verfügung. Die endgültige Ausgestaltung der Ausgleichszahlungen zu den neuen Fördermöglichkeiten muss jetzt allerdings rasch über die entsprechenden Bund-Länder-Gremien erfolgen, so dass die Landwirte Planungssicherheit haben. Darüber hinaus sind alle Bundesländer gefordert, die neuen GAK-Fördermöglichkeiten den betroffenen Landwirten anzubieten.“