Skip to main content
Klimaschutz
(Quelle: picture alliance/ | CHROMORANGE )

Erhöhung der Müllgebühren ohne gleichzeitige Entlastung passt nicht in die Zeit

Europäische Lösung muss angestrebt werden

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die thermische Abfallverwertung, also die Müllverbrennung, durch die Energie gewonnen wird, in Deutschland ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung zu versehen. Dazu erklären Andreas Jung, klima- und energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Thomas Gebhart, Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:

Andreas Jung: “Wenn ein nationaler CO2-Preis für Abfall schlicht zu Mehrbelastung ohne Kompensation an anderer Stelle führt, dann diskreditiert das den Emissionshandel als Klimainstrument und beschädigt die Akzeptanz. So wie die Ampel es vorschlägt wäre das Ergebnis deshalb mehr Inflation statt mehr Klimaschutz und mehr nationale Sonderregeln statt mehr Europa. Da muss die Ampel nochmal ganz grundlegend ran – in Abstimmung mit den europäischen Partnern!”

Thomas Gebhart: “Es ist zu befürchten, dass ein nationaler Sonderweg zu Abfallexporten in andere Länder mit geringeren Umweltstandards führt. Dadurch würde in Deutschland zudem weniger Energie produziert, was in der aktuellen Energiekrise absolut kontraproduktiv ist. Deswegen sollte eine CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung nicht national erfolgen, sondern europäisch, sofern die Rückerstattung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geklärt ist.”

Hintergrund: Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) soll die thermische Abfallverwertung ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen werden. Dies wäre ein nationaler Sonderweg, denn bisher gibt es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine solche CO2-Bepreisung. In der Europäischen Union wird aktuell diskutiert, die Abfallverbrennung ab dem Jahr 2026 in das europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen.