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Stephan Mayer

Entwurf des Sportfördergesetzes missglückt

Zuständigkeit des Bundes wird völlig verkannt

Das Bundesinnenministerium hat am heutigen Freitag den Referentenentwurf eines Sportfördergesetzes vorgelegt. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

„Nach langer Wartezeit hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf eines Sportfördergesetzes vorgelegt. Wer vermutet, dass endlich ein überzeugender Entwurf vorliegt, wird enttäuscht sein. So werden Fragen der Zuständigkeit der Sportagentur nicht klar geregelt. Wie die Agentur bei einer solch unklaren Beschreibung ihrer Aufgaben erfolgreich tätig sein soll, bleibt rätselhaft.

Besonders fragwürdig ist die Rolle, die dem Bund zugeschrieben wird: Laut Grundgesetz ist er unstreitig für die Spitzensportförderung zuständig. Im Entwurf wird sein Einfluss aber auf die Beteiligung im Sportfachbeirat reduziert. Dort soll er nicht einmal die Mehrheit der Stimmen bekommen.

Man kann nur hoffen, dass die kommende Ressortabstimmung in den Ministerien, vor allem aber die Behandlung im Parlament, die groben Schnitzer im Gesetzentwurf beseitigt.“