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(Quelle: 54072258_picture-alliance_Eibner-Pressefoto)

Energiesteuerentlastung greift zu kurz

Union fordert dauerhafte Entlastungen für Energie

Heute hat die Ampel-Koalition das Energiesteuersenkungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Johannes Steiniger:

Tillmann: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz sollen die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet für drei Monate auf das europarechtlich vorgegebene Mindestmaß reduziert werden. Das ist ein guter Anfang, weil damit die Autofahrer um 3,1 Mrd. Euro entlastet werden, die derzeit unter den hohen Spritpreisen leiden. 

Unseres Erachtens greift die Absenkung der Energiesteuer für drei Monate jedoch zu kurz. Diese drei Monate liegen in der Haupturlaubszeit. Weniger Bürgerinnen und Bürger pendeln zur Arbeit und viele sind im Urlaub an den europäischen Küsten.

Deshalb fordern wir die Absenkung der Energiesteuer auf das europarechtliche Mindestmaß für fossile Kraftstoffe für zwei Jahre und für erneuerbare Kraftstoffe dauerhaft. Das wäre eine echte Entlastung für die ganze Bevölkerung.“

Steiniger: „Vollmundig behauptet die Bundesregierung, dass die Energiesteuer „auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie reduziert“ würde. Umso mehr verwundert es, dass die Agrardieselvergütung nicht auf das europarechtliche Mindestmaß abgesenkt wird. Mit der Absenkung fallen 11,5 Cent Energiesteuer auf einen Liter Agrardiesel an. Europarechtlich möglich sind aber null Cent. Genau das wollen wir mit unserer Forderung, die Agrardieselvergütung auf 33 Cent pro Liter zu erhöhen. Diese massive zusätzliche Entlastung würde dazu führen, dass sich die explodierenden Energiekosten nicht so stark auf die Lebensmittelpreise auswirken. Hier sind die Preise zuletzt um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Auch wollen wir, dass die Stromsteuer dauerhaft auf das europarechtliche Mindestmaß gesenkt wird und der sogenannte Spitzenausgleich verlängert wird. Das ist eine wichtige Unterstützung der Arbeitsplätze in der Industrie, die angesichts des Krieges in der Ukraine, steigender Energiepreise und Lieferkettenprobleme vor sehr großen Herausforderungen stehen.“