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Stephan Stracke
(Quelle: tokography / Tobias Koch)

Energiepreispauschale der Bundesregierung ist handwerklich mangelhaft

Viele Rentenempfänger werden weiterhin von der Energiepreispauschale ausgeschlossen

Zur heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Stracke:

„Die Ampelregierung hatte Rentnerinnen und Rentner zunächst von einer Energiepreispauschale von 300 Euro bewusst ausgeschlossen. Das war in hohem Maße sozial ungerecht. Erst auf den Druck von CDU/CSU und der Sozialverbände hat die Ampel nun nachgebessert und einen Entwurf für eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner vorgelegt. 

Der vorgelegte Entwurf der Energiepreispauschale ist jedoch handwerklich mangelhaft. Dies hat die heutige Sachverständigenanhörung eindrücklich gezeigt. Wichtige Gruppen von Rentenempfängern werden weiterhin keine steuerfinanzierte Energiepreispauschale erhalten. Wer aus der Unfallversicherung oder dem Bundesversorgungsgesetz eine Rente erhält, wird keine Energiepreispauschale bekommen. Das heißt, wer einen Wegeunfall als Kind hatte und deshalb eine Rente erhält, Opfer einer Gewalttat wurde oder kriegsgeschädigt ist, geht leer aus. Das haben der Sozialverband VdK Deutschland e.V. und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände BDA heute bestätigt. Damit fallen Personen durchs Raster, die auf die 300 Euro dringend angewiesen sind. Das ist nicht nachvollziehbar und zeigt, dass die Ampel an diesen Stellen dringend nachbessern muss. Auch wer eine Rente aus einem berufsständisches Versorgungswerk bezieht, soll keine Zahlung bekommen. Das ist ordnungspolitisch fragwürdig.“