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Rollstuhl
(Quelle: picture allinace/dpa)

Endlich ein Durchbruch bei der Finanzierung der Krankenhausassistenz

Regelungen zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus verabschiedet

Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über Regelungen zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

Peter Weiß: „Auf der Ziellinie dieser Wahlperiode ist es uns gelungen, den gordischen Knoten zu durchschlagen: Nach vielen Jahren Diskussion und ungeklärter Trägerzuständigkeit gibt es endlich eine Lösung für die Begleitung von Menschen mit kognitiven oder mehrfachen Behinderungen, die im Krankenhaus nicht ohne Unterstützung vertrauter Personen kommunizieren können. Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld erhalten ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Versicherte mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe oder der Kriegsopferfürsorge begleiten. Erfolgt die Begleitung hingegen durch eine vertraute Person, die die Betroffenen im Alltag in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe betreut, müssen die Länder zahlen.“

Wilfried Oellers: „Es ist wichtig, dass eine medizinische Behandlung nun nicht mehr daran scheitert, dass sich Menschen mit Autismus, Sprachbehinderungen oder Angstzuständen im Krankenhaus nicht verständigen können. Nun geht darum, dass der gefundene Kompromiss auch in der Praxis zu einer sachgerechten Lösung und einer fairen finanziellen Verteilung der Kosten für die Leistungsträger führt. Dazu liegen bislang nur Schätzungen vor. Daher streben wir in einigen Jahren eine Untersuchung der Regelung an, um die Frage der Kostentragung vor diesem Hintergrund noch einmal zu bewerten“.