Einschränkungen der Religionsfreiheit nachdrücklich zum Thema machen
Am Stephanustag an verfolgte Christen erinnern
Jedes Jahr am 26. Dezember gedenken Christinnen und Christen verschiedener Konfessionen der verfolgten und bedrängten Glaubensgeschwister in aller Welt. Hermann Gröhe, Beauftragter für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Heribert Hirte, Vorsitzender des Stephanuskreises der Fraktion, erklären dazu:
Hermann Gröhe: „Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit zeigt eines deutlich: Verfolgung und Bedrohung von Menschen aufgrund ihres Glaubens oder Nicht-Glaubens nehmen – zum Teil dramatisch – zu. Drei von vier Menschen leben in Ländern, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt wird. Am heutigen Stephanustag machen wir uns diese alltägliche Situation zahlloser Menschen bewusst – als Christinnen und Christen auch in der Fürbitte für bedrängte und verfolgte Geschwister.
Dort, wo ein Menschenrecht wie die Religionsfreiheit missachtet wird, dort, wo Christen systematisch verfolgt werden, dort werden sehr häufig auch Frauen diskriminiert, dort darf man die eigene Meinung nicht aussprechen, sich nicht versammeln und vor Gericht angemessen verteidigen. Häufig verbinden sich Einschränkungen der Religionsfreiheit mit bedrohlichem Antisemitismus.
Es ist und bleibt dringend geboten, dass sich die Bundesrepublik Deutschland – gerade in der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit – für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit einsetzt und wann immer möglich – ob öffentlich oder im direkten Gespräch mit Vertretern anderer Staaten – auf die Bedeutung dieses zentralen Menschenrechtes hinweist und seine Einhaltung einfordert.“
Heribert Hirte: „Blicken wir auf den Religionsfreiheitsbericht, zeichnet sich ein dramatisches Bild. Allein die Situation der Menschenrechte in China, im Iran oder in Pakistan sind eine Herkulesaufgabe für die internationale Gemeinschaft. Damit darf sich die europäische Außenpolitik angesichts der Situation vieler verfolgter Christen in der Welt und all der anderen bedrängten religiösen Gruppen nicht zufriedengeben. Wir müssen mehr einfordern, ansonsten verliert der diplomatische Dialog seinen Zweck. Das gilt für die CDU/CSU nicht nur am heutigen Stephanustag.
Auch unsere Zivilgesellschaft steht hier in der Pflicht: Die Einhaltung der Menschenrechte muss im Mittelpunkt wirtschaftlicher Kooperationen stehen. Personen, die in Wirtschaft und Politik tätig sind, müssen Politikerinnen und Politiker sowie Wirtschaftspartnerinnen und –partner in Ländern, in denen wir die Verletzung der Religionsfreiheit oder anderer Menschenrechte erkennen, immer wieder an die hohe Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte erinnern.
Ein besonderes Augenmerk gilt im Übrigen auch den sozialen Medien – der Religionsfreiheitsbericht widmet diesem Aspekt ein eigenes Kapitel: Religion wird hier oft genutzt – will meinen missbraucht – um Menschen gegeneinander aufzuhetzen.“