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Marcus Weinberg MdB
(Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion | Salvadore Brand)

Einigung im Vermittlungsausschuss: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt

Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geeinigt. Dazu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Es ist ein gutes und wichtiges Signal an die Familien in unserem Land: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt. Wichtig vor allem deshalb, weil wir mit dem Rechtsanspruch nicht nur dafür sorgen, dass Eltern häufig nicht mehr – wie bisher – mit dem Schuleintritt ihrer Kinder beruflich kürzertreten müssen. Wir schaffen auch die Voraussetzungen dafür, dass für Grundschülerinnen und Grundschüler ein qualitativ hochwertiges Nachmittagsangebot bereitgestellt wird. Der Bund legt nochmal eine ordentliche Schippe an Unterstützung für Länder und Kommunen obendrauf. Nunmehr erwarte ich als familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben erledigen und den Ausbau zügig vorantreiben. Mit 3,5 Milliarden Euro Bundesbeteiligung für Investitionen und einer jährlich aufwachsenden Beteiligung des Bundes in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ab 2030 an den Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter haben wir als Bund die entscheidenden Weichen gestellt. Gemeinsam schaffen wir so die Grundlagen für eine gute Bildung unserer Kinder.“