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(Quelle: Unsplash.com)

Eine gute Zukunft für die Filmbranche

Filmförderungsgesetz wird verlängert

Der Bundestag beschließt am morgigen Donnerstag die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG). Dazu erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, und die zuständige Berichterstatterin Yvonne Magwas:

Elisabeth Motschmann: „Der Bund tut alles für eine gute Zukunft der deutschen Filmwirtschaft. Weitere Corona-Neustarthilfen sichern der Branche das Überleben. Mit der Verlängerung des Filmförderungsgesetzes schaffen wir die Basis, um die Filmförderung nach der Pandemie auf neue Füße zu stellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die verstärkten Anstrengungen von Staatsministerin Monika Grütters für den deutschen Film. Erst letzte Woche hat sie im Rahmen des ‚Neustart Kultur‘-Programms 20 Millionen Euro weitere Verleihhilfen und eine Aufstockung des Ausfallfonds für Filmproduktionen um 25 Millionen Euro verkündet.

Derzeit weiß noch keiner, wie die Filmlandschaft nach der tiefen Zäsur der Pandemie aussehen wird: Wo und auf welchem Wege wird das Publikum Spiel- und Dokumentarfilme sehen wollen? Die CDU/CSU-Fraktion wird die nächsten zwei Jahre nutzen, gemeinsam mit den Filmakteuren eine neue Filmförderung zu erarbeiten.“

Yvonne Magwas: „Mit der Verlängerung des Filmförderungsgesetzes sichern wir in Pandemiezeiten die deutsche Filmförderung und schaffen gleichzeitig Raum für eine gründliche Vorbereitung der großen Novelle mit einer Neuausrichtung der Filmförderung in zwei Jahren.

Mit Blick auf die Verwerfungen durch die Pandemie haben wir im Verlängerungsgesetz die Mittelverwendung durch den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt flexibilisiert sowie die Sperrfristen in Fällen höherer Gewalt gelockert. Zudem setzen wir neue Standards bei der Nachhaltigkeit sowie der Gendergerechtigkeit beim Film.

Dem Wunsch der Kinos nach einer Branchenlösung bei den Sperrfristen sind wir ebenso im Übergangsgesetz nachgekommen. Dabei verhandeln die Verbände auf der Grundlage des durch FFA-Richtlinie gesetzten Rahmens eine vom Gesetz nach unten abweichende Vereinbarung der Kinoauswertung. Mit dieser Regelung ermöglichen wir der Branche – angesichts des auch durch Corona veränderten Nutzungsverhaltens des Publikums – aktiv auf dynamische Marktentwicklungen zu reagieren. Das ist eine große Chance. Wir ermutigen die Verbände dazu, mit aller Ernsthaftigkeit eine gemeinsame Lösung zu suchen.“