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(Quelle: Tobias Koch)

Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Anwaltschaft

Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren schafft dafür eine transparente und sichere Basis

Die Koalition hat sich auf eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren und auf ein Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes zum 1. Januar 2021 geeinigt. Dazu erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:

„Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Anwaltschaft. Sie sind Garanten für den Zugang zum Recht und der Zugang zum Recht ist unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren sowie die Akzeptanz unseres Rechtsstaates. Deswegen ist es legitim und gerechtfertigt, dass nach sieben Jahren endlich eine Gebührenanpassung erfolgt. Das war überfällig, denn in den letzten Jahren sind die Kosten für Büroräume, Gehälter oder Strom stark gestiegen. Auch Anwälte müssen wirtschaftlich arbeiten können, damit sie die Qualität ihrer Beratungsdienstleistungen aufrechterhalten und vor allen Dingen auch in der Fläche präsent sein können.

Das Justizministerium hat zusätzlich zu den Änderungen der Rechtsanwaltsgebühren einige weitere Regelungen aufgenommen, die die Länderhaushalte mit Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich belastet hätten. Damit stand plötzlich die langwierig mit allen Ländern ausgehandelte Einigung und damit auch das Inkrafttreten des Gesetzes zu Anfang Januar 2021 wieder in Frage. Wir sind froh, dass nun ein Kompromiss gelungen ist. Die Mehrkosten der Länder werden etwas abgemildert, indem Kosten für Dolmetscher und Sachverständige nicht so stark steigen wie vom BMJV vorgeschlagen. Auch werden die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe regionalisiert und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Damit werden die Leistungsfähigkeit der Justiz und die Qualität von Übersetzungs- und Sachverständigenleistungen sichergestellt und gleichzeitig den berechtigten Erwartungen der Rechtsanwaltschaft Rechnung getragen.“