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(Quelle: picture alliance/ Abaca)

Durchbruch im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

Schärfere Strafen, lebenslanger Eintrag ins Führungszeugnis und Verbot von Kindersexpuppen schützen die Schwächsten in unserer Gesellschaft

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein umfangreiches Gesetzespaket zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch geeinigt. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Alexander Hoffmann:

Jan-Marco Luczak: „Der Durchbruch ist da. Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir heute einen Meilenstein im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern erreicht. Sexueller Missbrauch von Kindern wird nun endlich als das bestraft, was er ist: ein Verbrechen. Die Seele von Kindern wird durch diese Taten auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben oftmals ihr Leben lang traumatisiert. Hier darf es kein Pardon geben.  

Als Union haben wir durchgesetzt, dass sexueller Missbrauch von Kindern härter bestraft, effektiver verfolgt und vor allem verhindert wird. Zentral war für uns, dass einschlägig vorbestrafte Täter keine weiteren Kinder mehr missbrauchen können. Gefährliche Wiederholungstäter bekommen nun einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis. Damit stellen wir sicher, dass sie zum Beispiel nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbetreuung arbeiten können.

Überfällig war auch das Verbot von Kindersexpuppen. Diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern haben wir ein für alle Mal geschlossen. Denn oftmals haben Täter hier den Missbrauch von Kindern eingeübt, Hemmschwellen wurden gesenkt und am Ende gab es Übergriffe in der realen Welt.“

Auch den einschränkenden und irreführenden, vom Justizministerium neu eingeführten Begriff der "sexualisierten Gewalt" haben wir aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Sexuelle Handlungen an Kindern müssen immer strafbar sein, auch wenn der Täter keine körperliche Gewalt einsetzt, sondern das Kind beispielsweise manipuliert, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Im Gesetz wird jetzt wieder die alte und bewährte Terminologie ‚sexueller Missbrauch von Kindern‘ verwendet. Der ist weitreichend etabliert und umfassender. Er macht jedem deutlich, worum es geht: um widerliche Verbrechen an den Schwächsten in unserer Gesellschaft, die wir entschlossen bekämpfen und hart bestrafen.“

Alexander Hoffmann: „Unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Bei schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen wir nun mit einem lebenslangen Eintrag ins Führungszeugnis sicher, dass ein solcher Täter nie wieder, z.B. als Trainer oder Übungsleiter, mit Kindern zu tun hat. Dies gilt für Täter, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs bzw. wegen sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge von Kindern zu einer Freiheitstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wurden. Auch Täter, die deswegen bereits zu einer Freiheitstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden waren und dann erneut wegen schweren sexuellen Missbrauchs bzw. wegen sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge verurteilt werden, erhalten einen lebenslangen Eintrag ins Bundeszentralregister. 

Zudem erhalten diejenigen Täter, die wegen sexuellen Missbrauchs zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt werden, immerhin für 20 Jahre einen entsprechenden Eintrag ins Führungszeugnis.

Wenn man sich in diesem Täterspektrum die Rückfallquote betrachtet, dann sieht man: Die Zahlen sind erschreckend. Ein Sexualstraftäter hat eine einschlägige Rückfallquote von 20 Prozent - was schon hoch ist. Ein pädophiler Sexualstraftäter hat allerdings eine Rückfallquote von 50 Prozent. Da eine pädophile Neigung nicht therapierbar ist, bedeutet das lebenslange Gefahr. Deswegen reden wir hier nicht über eine Stigmatisierung, sondern über eine Maßnahme, die absolut notwendig ist."