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Digitalisierungsschub für Wertpapieremissionen

Die Blockchain hält Einzug bei Anleiheemissionen

Heute hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

Antje Tillmann: „Mit der Einführung digitaler Wertpapiere erfüllen wir eine zentrale Forderung aus der Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Für den deutschen Kapitalmarkt bedeutet dies eine deutliche Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit. Anleiheemissionen lösen wir aus dem starren Korsett des Wertpapierrechts, das bislang zwingend die Verbriefung in einer Papierurkunde verlangt. Künftig wird die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister ersetzt. Auch für andere Wertpapiergattungen, insbesondere Aktien, wollen wir eine rein elektronische Begebung ermöglichen, sobald die dafür erforderlichen Prüfungen innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen sind und ein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden kann. Vor diesem Hintergrund stellt das heutige Gesetz lediglich den Startschuss für eine durchgreifende Digitalisierung der Wertpapieremissionen in Deutschland dar.“

Johannes Steiniger: „Mit dem Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere gehen wir heute einen ersten wichtigen Schritt in die digitale Zukunft des Wertpapierrechts. Statt Urkunden in Tresoren reicht zukünftig die Eintragung in ein digitales Register. Mit der Möglichkeit zur Eintragung in dezentralen Registern auf einer Blockchain gehen wir dabei noch einen Schritt weiter und schaffen einen ersten Anwendungsfall für eine der zentralen Zukunftstechnologien unserer Zeit. Als Unionsfraktion haben wir uns über die Vorschläge des Regierungsentwurfs hinaus für einen klaren Fahrplan für die Erweiterung des Anwendungsbereichs eingesetzt. Der Einbezug auch von Kryptofondsanteilen ist durch eine Verordnungsermächtigung im Gesetz angelegt. Wir erwarten nun vom Bundesfinanzministerium, dass es diese Möglichkeiten zeitnah nutzt. Auch die Erweiterung auf andere Wertpapierarten wollen wir mit einer verkürzten Evaluationsfrist beschleunigen.“