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(Quelle: picture alliance / Bildagentur-online/Tetra Images)

Digitalisierung kombiniert mit Datenschutz ergeben einen großen Mehrwert für jeden Patienten

Elektronische Patientenakte ist ab 2021 für Versicherte nutzbar

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Freitag das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) beschließen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Nach der Corona-Warn-App kommt nun mit der Elektronischen Patientenakte die nächste digitale Anwendung im Gesundheitsbereich, die den hohen Datenschutzanforderungen im sensiblen Gesundheitsbereich bei voller Funktionalität gerecht wird. Damit haben wir die Digitalisierung in diesem Bereich weiter erfolgreich vorangebracht. Die elektronische Patientenakte ist das Herzstück des Patientendaten-Schutz-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wird das elektronische Rezept verpflichtend ab dem Jahr 2022 eingeführt und die digitale Überweisung auf den Weg gebracht. Dadurch wird die Gesundheitsversorgung für alle Versicherten sicherer und besser. Die Digitalisierung sollte nun stringent dafür genutzt werden, auch zügig die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum intelligent zu organisieren.“

Karin Maag: „Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erhält mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz einen entscheidenden Schub. Wir haben endlich die elektronische Patientenakte auf den Weg gebracht. Damit gehen wir einen entscheidenden Schritt, um die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen insbesondere den Versicherten zugänglich zu machen. Ob Diagnosedaten, Rezepte, Impfausweis oder das Zahn-Bonusheft – in Zukunft haben Versicherte die Möglichkeit, alle wichtigen Dokumente gebündelt auf ihrem Drittgerät zu speichern und Zugriffrechte selbstbestimmt zu erteilen. Größtmögliche Patientensouveränität garantiert die grundsätzliche Freiwilligkeit sowie die zu jedem Zeitpunkt sichergestellte Hoheit über die eigenen Daten. Dieses Paket stimmt zuversichtlich, dass die elektronische Patientenakte ein Erfolg wird.“

Hintergrund:

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Versicherte werden künftig Daten über Behandlungen digital zur Verfügung haben. Zugriff auf seine Daten hat der Versicherte über eine App. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte für den Versicherten ist freiwillig. Er entscheidet von Anfang an, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden.