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Peter Weiß | Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Salvadore Brand)

Digitaler Überblick über die eigene Alterssicherung kommt

Auch Sozialversicherungswahlen und Zugang zu Rehabilitationsleistungen werden modernisiert

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig einfach und sicher den Stand ihrer Alterssicherung online einsehen können. Daher wird auf der Basis dieses Gesetzes eine zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht errichtet werden, bei der die eigenen Alterssicherungskonten zukünftig trägerübergreifend abgefragt werden können.

Das ist ein Fortschritt und schafft mehr Transparenz für alle. Nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus den zusätzlichen betrieblichen und privaten Vorsorgeverträgen sollen transparent und vergleichbar dargestellt werden. Die Informationen der digitalen Rentenübersicht können damit die Basis für eine objektive unabhängige Altersvorsorgeberatung und -planung sein. Das Gesetz schafft dafür die Rechtsgrundlagen. Die Umsetzung wird schrittweise erfolgen.

Des Weiteren haben wir eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung beschlossen. Die Wahlen sichern die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung. Ein Wichtiges und richtiges Signal ist die Absicht des Gesetzgebers, den Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien zu erhöhen.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz mehr Transparenz bei der Vergabe von Rehabilitationsleistungen. Wir regeln die Zulassung und Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen europarechtskonform neu. Wir sichern die Qualität von Rehabilitationseinrichtungen. Und wir stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten.“