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Mechthild Heil

Die Streichung von § 219a StGB ist falsch – Frauen können bereits heute gut beraten werden

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) beschlossen. Dazu können Sie die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, gerne wie folgt zitieren:

„Ergebnisoffene Beratung, verlässliche medizinische Information, Kenntnis über die staatlichen Unterstützungsangebote und ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung – das sind wirkliche Hilfen für Frauen in einer Schwangerschaft-Konfliktsituation. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, Frauen in dieser emotional sehr schwierigen Situation uneingeschränkt zur Seite zu stehen, und der Staat hat die Aufgabe, Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Bisher ist uns das in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch ist ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der freien Entscheidung der Frau. Es gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB. Man kann darüber diskutieren, inwieweit innerhalb der bestehenden Gesetzeslage noch Reformbedarf besteht – zum Beispiel in der Erweiterung der bestehenden Informationsmöglichkeiten. Aber der Schutz des ungeborenen Lebens und die Entscheidung der Frau sind nicht verhandelbar. Deshalb ist eine Streichung von § 219a StGB falsch.“