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Alexander Throm

Die FDP versündigt sich an den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs

In der heutigen Bundestags-Debatte zum Haushalt des Bundesinnenministeriums hat die FDP die Speicherung von IP-Adressen zur besseren Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet abgelehnt. Dazu können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, gerne wie folgt zitieren:

„Die FDP hat in der heutigen Debatte zum BMI-Haushalt die Speicherung von IP-Adressen zur wirksameren Bekämpfung von Kindesmissbrauch abgelehnt. Dazu kann man nur sagen: Die FDP versündigt sich an den Opfern von Kindesmissbrauch. Die Verweise auf ausstehende Urteile, Grundrechte und die vermeintliche Alternative eines ‚Quick Freeze‘ sind dabei nur vorgeschoben: Der EuGH hat längst entschieden, dass die befristete Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Strafverfolger sagen eindeutig, dass ‚Quick Freeze‘ bei der Ermittlung der Täter dieser schrecklichen Verbrechen nicht hilft. Frau Faeser muss sich in dieser Frage zügig gegen Herrn Buschmann und Herr Kuhle durchsetzen. Sollte ihr das nicht gelingen, muss der Bundeskanzler ein Machtwort sprechen.“