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(Quelle: Tobias Koch)

Die Ampel muss junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit besser unterstützen

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

"Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter."