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(Quelle: Tobias Koch)

Die Ampel bohrt den längst befriedeten Kulturkampf bei Abtreibungen wieder auf

Reproduktionsmedizin nicht um den Preis von Grundwerten

Am heutigen Montag hat die von der Bundesregierung einberufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihren Abschlussbericht öffentlich vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: 

„Wenn unser Staat sagt, dass das Beenden menschlichen Lebens kein grundsätzliches Unrecht mehr ist, dann kommt das einem Dammbruch unseres Werteverständnisses gleich. Die Ampel bohrt den längst befriedeten Kulturkampf ohne Not wieder auf und riskiert damit eine gefährliche Spaltung. In Deutschland haben wir bereits eine kluge Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Abtreibungen sind in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft längst straffrei möglich. Sich beraten zu lassen und drei Tage abzuwarten, ist zum Schutz des Ungeborenen aus unserer Sicht nicht zu viel verlangt. Jede werdende Mutter befindet sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht für oder gegen ihr Kind. Sie beeinflusst ihr ganzes späteres Leben. Das Leben des Ungeborenen ist aber verfassungsrechtlich geschützt. Deshalb sprechen wir uns klar gegen die Streichung von §218 aus dem Strafgesetzbuch aus, erkennen aber an, dass Defizite im medizinischen Angebot für Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden sollten, sofern diese bestehen. Wir nehmen uns mit einer Legalisierung die Möglichkeit, den Schutz des werdenden Lebens im Rahmen der Beratungspflicht zur Sprache zu bringen. 

Alle drei zuständigen Bundesminister Lauterbach, Buschmann und Bundesministerin Paus betonen einmütig, die Mitte der Gesellschaft keinesfalls spalten zu wollen, haben aber zumindest beim Thema § 218 ohne Not damit längst begonnen. 

Wir befürworten die Fortpflanzungsmedizin, wenn sie den enormen Leidensdruck ungewollt kinderloser Menschen lindert, treten aber einer Erosion von Grundwerten entgegen. Die Leihmutterschaft ist aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ethisch nicht legitimierbar. Es können in keinem Fall soziale und finanzielle Zwänge, die potenzielle Leihmütter unter Druck setzen, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die „altruistische“ Leihmutterschaft. Babys dürfen nie Ware sein, Frauenkörper nie Mittel zum Zweck. Wir lehnen Leihmutterschaft daher ab und treten für eine Aufrechterhaltung des Verbots ein. Sollten dennoch Leihmütter im Ausland in Anspruch genommen werden, so treten wir – im Sinne des Kindeswohls – dafür ein, dass die Kinder rechtlich eindeutig den in Deutschland lebenden Wunscheltern zugeordnet werden. 

Die Vorschläge der Kommission zur Legalisierung der Eizellspende werden wir in Ruhe prüfen. Grundsätzlich gilt für uns die Maßgabe, dass auch eine zeitgemäße gesetzliche Regelung nicht zu einer Aufweichung ethisch-rechtlicher Schutzstandards führen darf.“