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Peter Weiß | Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Salvadore Brand)

Der Sozialstaat ist ein verlässlicher Garant in der Corona-Pandemie

Mit dem Sozialschutzpaket III verlängern wir wichtige sozialpolitische Maßnahmen und stemmen uns gegen soziale Notlagen während der Pandemie

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Sozialschutzpaket III beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Viele Menschen haben aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie weiterhin finanzielle Sorgen. Wir lassen diese Menschen nicht im Stich und halten weitere zusätzliche finanzielle Unterstützungen für geboten. Daher haben wir im Deutschen Bundestag mit dem Sozialschutzpaket III eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme beschlossen.

Darüber hinaus wird der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Bezug von Kinderzuschlag bis Ende des Jahres 2021 verlängert. So kann die notwendige finanzielle Unterstützung weiterhin einfacher und schneller an die Betroffenen, die derzeit ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können, geleistet werden.

Auch Schulen, Kitas und Werkstätten für Behinderte sind weiter teilweise geschlossen. Eine Verlängerung der Sonderregelung für Hilfebedürftige zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung bis zum 30. Juni 2021 war damit notwendig.

Als weitergehende Unterstützung für Kreativ- und Kunstschaffenden wird die jährliche Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" noch einmal um 1 Mrd. Euro auf jetzt 2 Mrd. Euro aufgestockt.

Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen auch weiterhin in ihrem Bestand gesichert und finanziell unterstützt werden. Der Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister und Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen, wird daher bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Unser Ziel in dieser Krise ist und bleibt es, die Menschen zu unterstützen, die ohnehin bedürftig sind, aber auch vor allem die Menschen, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet vor Existenzproblemen stehen. Wir stärken das soziale Sicherungsnetz, auf das sich die Menschen in unserem Land verlassen können.“