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Nadine Schön
(Quelle: Tobias Koch)

Der Digitalminister gefährdet die rechtzeitige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet

Die Bundesregierung hat den für den heutigen Mittwoch vorgesehenen Kabinettbeschluss zur Festlegung des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet verschoben. Dazu und zum bisherigen Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Interner Streit in der Bundesregierung und ein neuer Digitalminister, der höchstwahrscheinlich die gesetzlich vorgesehene Umsetzungsfrist für sein erstes richtiges Projekt im Bereich der digitalen Infrastruktur verbummelt: Das sind keine guten Vorzeichen für die Grundversorgung mit Internetzugängen im ländlichen Raum. Bis Anfang Juni muss die Rechtsverordnung für den zukünftigen Rechtsanspruch erlassen werden. Weil Bundesminister Wissing den Tagesordnungspunkt von der Sitzung des Kabinetts am 13. April hat nehmen lassen, ist völlig unklar, wie die Bundesregierung bis Anfang Juni noch rechtzeitig die Zustimmung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates für diese zentrale Entscheidung einholen will. Während sich die Bundesregierung monatelang Zeit lässt, werden den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Ländern nur wenige Tage zur Prüfung und Beschlussfassung bleiben. Das wird der Bedeutung des Themas für die Menschen in unserem Land nicht gerecht. Derweil wirft der Entwurf der Bundesnetzagentur mehr Fragen auf, als dass er belastbare Antworten liefert, insbesondere bei der Frage der Grundversorgung der Bürger über Satelliten. Schon die eigenen technischen Gutachter der Fachbehörde sehen dabei erhebliche Risiken. Sie stellen beispielsweise in Frage, ob ausreichend Kapazitäten bei den Satellitenanbietern bestehen und ob diese preislich einigermaßen erschwinglich sind.“