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(Quelle: Unsplash)

Der beste Lärmschutz ist eine maximal beschleunigte Infrastruktur-Modernisierung

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschießend eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter für den Straßenverkehr Florian Müller gerne wie folgt zitieren:

Thomas Bareiß: „Lärmschutz als bloßes ‚Workaround‘ ist zu wenig. Statt das Problem beim Namen zu nennen und den Ersatzneubau an der Autobahn A 45 spürbar für die Anwohner zu beschleunigen, regelt die Ampel-Koalition nur einen Teilaspekt. Die Regelungen zum Lärmschutz werden zwar auch von der Unionsfraktion unterstützt, aber daneben fehlen insbesondere Regelungen zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. Außerdem sollten notwendige Brückensanierungsmaßnahmen in der Regel nicht als ‚Änderung‘ gelten. Durch eine gesetzliche Klarstellung hätte eine erhebliches Beschleunigungspotenzial mobilisiert werden können. Diese Chance lässt die Ampel-Koalition ungenutzt.“

Florian Müller: „Es ist zwar notwendig, dass Anwohner bei passiven Lärmschutzmaßnahmen für Ausweichs- und Umleitungsstraßen finanziell entlastet werden. Allerdings werden damit lediglich Symptome behandelt. Das Beispiel der Rahmedetalbrücke auf der A 45 bei Lüdenscheid zeigt, welche Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner durch die Vollsperrung über mindestens fünf Jahren entsteht. Schutzmaßnahmen können Lärmbelästigungen auf den Umleitungsstraßen kaum abfedern. Mit unserem Änderungsantrag machen wir Vorschläge, wie Ersatzneubauwerke ohne Planfeststellungserfordernis beschleunigt werden können. Der effektivste Lärmschutz ist, dass der Verkehr schnell wieder über die Brücke rollt.“

Hintergrund:

Die Unionsfraktion hebt die Dringlichkeit der von der Ampel-Koalition vorgesehenen finanziellen Entlastung beim Lärmschutz im Rahmen des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) hervor. Mithilfe dieser Regelung können sich Eigentümer an ausgewiesenen Umleitungsstrecken ihre Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude erstatten lassen. In einem Änderungsantrag fordert die Unionsfraktion konkrete Maßgaben zur maximalen Beschleunigung von Infrastrukturprojekten.