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(Quelle: picture alliance/dpa)

Debatte um Demokratiefördergesetz greift zu kurz

Demokratie kann nicht per Gesetz verordnet werden

Zur Forderung von Bundesfamilienministerin Giffey nach einem Demokratiefördergesetz erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön und Thorsten Frei:

Nadine Schön: „Bundesministerin Giffey will mit ihrer Forderung nach einem Demokratiefördergesetz von dem von ihr produzierten Chaos um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ablenken. Das ist verständlich, aber das wird ihr die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht durchgehen lassen. Gemeinsam haben die Regierungsfraktionen dafür gesorgt, dass die finanzielle Ausstattung des Programms von 40,5 Mio. Euro im Jahr 2015 auf 115 Mio. Euro im Jahr 2019 angewachsen ist.

Es stimmt nicht, dass die Ablehnung eines Demokratiefördergesetzes durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür verantwortlich ist, dass viele Modellprojekte der ersten Förderperiode vom Ministerium in der zweiten Förderperiode nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Entscheidung liegt allein in der Verantwortung des Familienministeriums. Dort wurden die Förderrichtlinien so umgestrickt, dass ab 2020 weniger Modellprojekte direkt durch den Bund gefördert werden. Die Gelder werden anders verteilt – so wie es die Evaluation der ersten Förderperiode nahelegt. Bundesministerin Giffey hätte die neue Förderperiode auch rechtzeitiger ausschreiben müssen. So hätten die Initiativen früher Planungssicherheit gehabt. Die Initiativen und Projekte einer solchen Unsicherheit auszusetzen, ist nicht verantwortlich.“

Thorsten Frei: „Das von der Familienministerin geplante Demokratiefördergesetz würde das Budgetrecht des Deutschen Bundestages beträchtlich einschränken. Das Parlament muss sich die Entscheidung vorbehalten, im Einzelfall bestimmte Maßnahmen fördern oder auch nicht fördern zu können. Allein im Bereich des Familienministeriums haben wir in den letzten vier Jahren die Mittel zur Extremismusprävention mehr als verdoppelt. Im Vordergrund muss nun die Frage stehen: Erreichen wir die Gruppen, die wir erreichen wollen? Was wir brauchen, ist vor allem eine gute Qualitätskontrolle, die die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen überprüft, sichert und stärkt.“