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(Quelle: unsplash.com)

Das Tor nach Deutschland öffnet sich für Spätaussiedler auf Druck von CDU/CSU wieder

Union wird weitere Aufnahmepraxis der Bundesregierung genau verfolgen

Der Deutsche Bundestag berät heute in 2./3. Lesung die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes zur Spätaussiedleraufnahme in Deutschland. Dazu erklären der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion, Christoph de Vries, sowie der Berichterstatter Stephan Mayer:

Christoph de Vries: „Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss wird endlich die restriktive Aufnahmepraxis für Spätaussiedler beendet und das Tor für unsere Landsleute in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wieder geöffnet. Die Ampel hatte dieses Tor fast geschlossen. Das beharrliche Eintreten von CDU/CSU für die Angehörigen der deutschen Minderheiten insbesondere in der Ukraine und in Russland hat sich ausgezahlt. Denn die drei Kernforderungen der Union werden umgesetzt. Ein früherer nichtdeutscher Nationalitäteneintrag steht einem aktuellen Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht mehr im Weg und führt nicht mehr automatisch zu einer Ablehnung. Ferner können alle in diesem Zusammenhang bereits abgelehnten Antragsteller die Wiederaufnahme ihres Verfahrens beantragen. Die kriegsbedingte Flucht aus den Aussiedlungsgebieten führt nicht mehr zum Verlust des Spätaussiedlerstatus.“

Stephan Mayer: „Der stetige Druck von Betroffenen, des Bundes der Vertriebenen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich ausgezahlt: Die Hürden bei der Aufnahme der wichtigen Bevölkerungsgruppe der Spätaussiedler in Deutschland werden durch die 11. Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes beseitigt. Bedauerlich ist, dass die Ampel den Änderungsantrag unserer Fraktion abgelehnt hat, der eine weitere Anpassung an die Lebensrealitäten der Betroffenen fordert. Dazu gehört bei Aktenverlust das Ausstellen eines sog. Negativbescheids durch die zuständigen Verwaltungsbehörden, damit Ansprüche vor allem nach dem Fremdrentengesetz nicht verloren gehen. Deshalb wird die CDU/CSU-Fraktion nach Inkrafttreten der Novellierung des Gesetzes die Entwicklung der Aufnahmepraxis durch das Bundesverwaltungsamt sehr genau verfolgen. Wir werden im Blick haben, wie schnell etwa die über 60.000 Fälle im Bestand abgearbeitet werden und notfalls Nachbesserungen verlangen.“

Hinweis
Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009353.pdf