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(Quelle: tokography / Tobias Koch)

Das Prinzip Fördern und Fordern muss erhalten bleiben

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist und bleibt grundfalsch

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant ein Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:

„Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis Jahresende aussetzen. Die links-gelbe Koalition wickelt damit einen zentralen Baustein der erfolgreichen Hartz IV-Reformen ab und schafft de facto ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Mit der geplanten Aussetzung der Sanktionen in der Grundsicherung haben die Jobcenter in Zukunft keine wirksame Handhabe mehr, wenn Arbeitssuchende ohne wichtigen Grund zumutbare Beschäftigungen ablehnen oder trotz Terminvereinbarungen im Jobcenter nicht erscheinen.

Damit hebt Links-Gelb den Grundsatz des Förderns und Fordern auf. Dieses Prinzip ist aber nach wie vor richtig und muss für die Zukunft erhalten bleiben. Arbeitslose werden von unserem Sozialstaat auf vielfältige Weise darin unterstützt, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Als Gegenleistung verlangt der Sozialstaat, dass Arbeitslose selbst auch alles unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist fair und eine gerechte Balance von Leistung und Gegenleistung. Daran halten wir als Union fest.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 2019 klargestellt, dass in der Grundsicherung der Grundsatz des Förderns und Forderns weiter gilt. Eine Abschaffung von Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht gefordert.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf schafft Bundesarbeitsminister Heil den Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bundeskabinett hat bereits einer Verordnung des Bundesarbeitsministers zugestimmt, wonach bis Ende des Jahres beim Grundsicherungsbezug eine Vermögensprüfung erst ab 60.000 Euro Vermögen durchgeführt wird und die Angemessenheit der Wohnung in jedem Fall anzuerkennen ist. Jetzt kommt noch die Abschaffung von Sanktionen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten von Arbeitssuchenden hinzu. Das bedeutet in der Gesamtschau nichts anderes als ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Einem solchen Vorhaben erteilt die Union eine klare Absage. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist zutiefst ungerecht gegenüber all denjenigen, die arbeiten und auf eigenen Beinen stehen. Arbeit muss sich lohnen. Dafür stehen wir.

Dieses bedingungslose Grundeinkommen soll nach den Planungen der links-gelben Koalition zunächst bis zum Jahresende gelten. Dann soll es von einem sogenannten Bürgergeld abgelöst werden. Die jetzt übergangsweise geltenden Regelungen im Grundsicherungsbezug geben einen Vorgeschmack darauf, wie das neue Bürgergeld nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers aussehen soll.“