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digitale Gesundheit
(Quelle: 55465917_picture-alliance--Bildagentur-onlineTetra-Images)

Das Interesse der Nutzer muss im Mittelpunkt stehen

Digitalisierung des Gesundheitswesens schneller voranbringen

Der Bundestag hat heute das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz verabschiedet. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der zuständige Berichterstatter, Erwin Rüddel:

Tino Sorge: „Wir müssen die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen besser nutzen und die Anwendung erleichtern. Dass alle Versicherten bei der elektronischen Patientenakte (ePA) die Möglichkeit zum Opt-Out haben, ist folgerichtig. Folgerichtig ist ebenso, dass Gesundheitsdaten endlich für die private Forschung zugänglich sind. Beides hatten Gesundheitsminister Lauterbach und die SPD über Jahre blockiert. Es ist schade, dass die ersten Digitalgesetze erst nach der Hälfte der Legislatur zu Stande kommen – zumal die unsichere Haushaltslage für die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter Unwägbarkeiten birgt.“

Erwin Rüddel: „Die Intention dieser beiden Gesetze ist richtig: beide anerkennen die Notwendigkeit der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Dennoch mussten wir uns wegen der inhaltlichen Schwächen der Gesetze enthalten. Denn in mehreren Punkten ist noch einiges mittels Rechtsverordnung zu regeln. Auch die Regelung zur Telemedizin greift zu kurz.

Alles in allem hätten wir uns gewünscht, dass die Innovationskraft der Digitalisierung, die wir dringend benötigen, noch stärker genutzt wird. Denn nur digital können wir den Weg in eine moderne, sichere und effektive Gesundheitsversorgung ebnen.“