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(Quelle: picture alliance / dpa)

Das Geld muss wieder bei den Landwirten ankommen

Auch 2021 werden sechs Prozent der EU-Direktzahlungen für die ländliche Entwicklung bereitgestellt

Am heutigen Donnerstag steht das Dritte Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Bundestag zur Abstimmung. Damit sollen, wie bereits für 2020, auch im Jahr 2021 sechs Prozent der EU-Direktzahlungen, die die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland erhalten, umgeschichtet werden und als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:

Albert Stegemann: „Wir halten mit dem aktuellen Gesetz die Höhe der Umschichtung von sechs Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Damit wird die Finanzierung der verschiedenen Länderprogramme zur Umsetzung der zweiten Säule in der ‚Gemeinsamen Agrarpolitik‘ sichergestellt. Mit den Mitteln können beispielsweise flächenbezogene Agrarumweltprogramme, wie das Anlegen von Blühstreifen, oder der Öko-Landbau gefördert werden. Wichtig ist, dass die Mittel vor allem wieder in die Landwirtschaft zurückfließen. Die Bundesländer sind aufgefordert das sicherzustellen und gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten entsprechende Programme weiterzuführen und neu aufzulegen.“

Hermann Färber: „Wesentliche Bedingung der Umschichtung von sechs Prozent an Direktzahlungen muss sein, dass diese Gelder in erster Linie an die landwirtschaftliche Mittelvergabe gebunden sind. Sie sollen die Entwicklung von wettbewerbsfähigen agrarwirtschaftlichen Betrieben sowie deren vor- und nachgelagerten Bereichen und Strukturen im ländlichen Raum unterstützen. Wir fordern die Bundesländer auf, dass die Programme, die durch die sechs Prozent der Direktzahlungen finanziert werden, insbesondere den Bäuerinnen und Bauern wieder zugutekommen. Denn es ist das Geld ihrer EU-Direktzahlungen, welches umgeschichtet wird und somit nicht mehr unmittelbar in ihrer Geldbörse landet. Für diesen Verzicht gebührt den Landwirtinnen und Landwirten unsere gesellschaftliche Anerkennung. Umso wichtiger ist deshalb auch die finanzielle Unterstützung der zahlreichen Maßnahmen, die die Landwirte bereits für den Erhalt der Biodiversität unserer Landschaften ergriffen haben.