Skip to main content
Obst- und Gemüsestand in einem Supermarkt
(Quelle: picture alliance / ZB | Jens Kalaene)

Cem Özdemir darf bei Werbeverboten die Länder nicht missachten

Dem Bund fehlt die Gesetzgebungskompetenz

Die Rundfunkkommission der Länder hat festgestellt, dass der Entwurf von Bundesminister Özdemir zu Werbeverboten für Lebensmittel Fragen der Medienregulierung betreffen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie die medienpolitische Sprecherin Christiane Schenderlein:

Stegemann: „Die Erklärung der Rundfunkkommission ist eine schallende Ohrfeige für Bundesernährungsminister Cem Özdemir. Denn sie macht deutlich, dass nicht der Bund die Gesetzgebungs- und Aufsichtszuständigkeit für Werbeschranken im Rundfunk hat, sondern die Länder. Offenbar braucht Cem Özdemir Nachhilfe in Sachen Föderalismus.

Es wird immer offensichtlicher, dass der Minister entscheidende Akteure bei seinen Gesetzgebungsvorhaben nicht einbezieht. So fand schon die von Cem Özdemir angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte keine Mehrheit beim Koalitionspartner FDP. Wenn der Bundesernährungsminister nicht zügig seinen Politikstil ändert, werden wir bald auf vier verlorene Jahre für die Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland zurückblicken.“

Schenderlein: „Die Konsequenzen des Werbeverbots sind nicht vollständig durchdacht. Insbesondere Privatmedien und privater Rundfunk sind auf Werbe- und Anzeigeneinnahmen angewiesen. Eine einseitige Beschränkung des Werbemarktes kann zu tiefgreifenden Veränderungen der privaten Medienlandschaft bis hin zur Existenzbedrohung führen.“