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§219a
(Quelle: picture alliance/Swen Pförtner/dpa)

CDU/CSU lehnt Werbung für Abtreibung ab

Die Ampel-Koalition hat im Bundestag am heutigen Freitag gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) beschlossen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Günter Krings: "Die Abschaffung des Werbeverbotes ist ein Fehler. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Schutz des ungeborenen Lebens im öffentlichen Bewusstsein zu erhalten. Denn das ungeborene Kind besitzt Menschenwürde von Anfang an. Werbung steht dieser Aufgabe ganz offensichtlich entgegen. Wer Werbung erlaubt, der nimmt billigend in Kauf, dass Schwangerschaftsabbrüche als normale medizinische Dienstleistung dargestellt und wahrgenommen werden. Aber das sind sie nicht!

Der im Gesetzentwurf enthaltenen Urteilskassation fehlt eine tragfähige Begründung. Wenn die Ampel es zur Regel macht, dass Rechtsänderungen mit der Aufhebung aller Gerichtsurteile nach dem bislang geltenden Recht einhergehen, ist das zugleich ein Schlag ins Gesicht aller Richterinnen und Richter, die vollkommen korrekt an Verfahren mitgewirkt haben. Dies untergräbt letztlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Die Urteilskassation ist gleichheitsrechtlich hochgradig problematisch. Es ist auch widersprüchlich, wenn die Regierung die irreführende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche künftig über das Heilmittelwerbegesetz unter Strafe stellt, gleichzeitig aber sämtliche frühere Urteile aufhebt – also auch die Urteile, die irreführende Werbung betreffen."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir haben mit der aktuellen Regelung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung einen guten Kompromiss in Deutschland, zu dem auch das Werbungsverbot zählt. Diese Beratungslösung geht klug auf den Grundrechtskonflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des Kindes ein. Dabei ist völlig klar: Die Frau hat das alleinige Entscheidungsrecht. Und niemand zweifelt dieses Recht an. Durch die Beratung wird aber auch auf das ungeborene Kind hingewiesen und es werden Lösungen aufzeigt, die ein Leben mit Kind ermöglichen können. Werbung passt nicht zu diesem fein austarierten Schutzkonzept.

Das Hauptargument der Ampel greift zudem ins Leere. Es gibt schlicht kein Informationsdefizit. Schon heute wird durch das Zusammenwirken von Beratung, individueller ärztlicher Aufklärung und den Informationen im Internet jede Frage zum Schwangerschaftsabbruch beantwortet. Trotzdem kann es noch mehr Informationen auf den ÄrztInnenseiten geben. Und wenn es der Ampel-Koalition nur darum gehen würde, die Informationsmöglichkeit für Ärzte auszuweiten, könnten wir das ohne weiteres mit einer Veränderung des Paragraphen 219a StGB erreichen. Dazu war die Union bereit. In unserem Antrag sprechen wir uns auch für mehr Unterstützung für Frauen mit geringem Einkommen beim Kauf von Verhütungsmitteln aus, damit ungewollte Schwangerschaften verhindert werden. Auch darauf ist die Koalition leider nicht eingegangen."