
Bundesverfassungsgericht wacht seit 70 Jahren über die Einhaltung des Grundgesetzes
Heute vor 70 Jahren, am 7. September 1951, hat das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen. Dazu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:
„Seit nunmehr 70 Jahren erfüllt das Bundesverfassungsgericht in höchst geachteter Weise seine Rolle als Hüter des Grundgesetzes im innerstaatlichen Gleichgewicht. Dabei wacht es gleichzeitig als Gericht und als Verfassungsorgan darüber, dass sowohl die Gesetzgebung als auch ihre Anwendung in den Grenzen unserer Verfassung bleiben. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht auch eigene Akzente in der Rechtsfortbildung gesetzt. Angesichts seiner erfolgreichen Arbeit bin ich mir sicher, dass das Bundesverfassungsgericht auch künftig seiner besonderen Verantwortung gerecht werden wird, sorgsam und mit Augenmaß die Linien zwischen der Ausgestaltung des Grundgesetzes durch den Gesetzgeber und den äußeren Grenzen der Verfassung zu ziehen.“



