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Peter Weiß ist arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
(Quelle: Foto Claudia Thoma Fotografie Waldkirch)

Bundesverfassungsgericht bestätigt das Prinzip des Förderns und Forderns

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt auch Sanktionsmöglichkeiten: Minderungen sind bis zu 30 Prozent weiterhin möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Ausgestaltung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten teilweise für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt richtig und auch für die Zukunft erhalten. Das ist die wichtigste Botschaft des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Bei Nichtmitwirken des Hilfebeziehers können die Jobcenter weiter Leistungen um 30 Prozent kürzen. Minderungen darüber hinaus müssen nach dem Urteil aber neu geregelt werden. Die Neuregelung dürfte aber nur wenig Fälle betreffen, denn in der Regel bleibt es bei einer Sanktion.

Eine sogenannte Totalrevision des Arbeitslosengeldes II ist nach dem heutigen Urteil nicht angezeigt. Vielmehr sollten wir die Anreize zur Arbeitsaufnahme weiter verbessern.“