Skip to main content
(Quelle: Foto: Laurence Chaperon| )

Bundestagspetitionen führen zum Ziel

Petitionsausschuss überreicht Tätigkeitsbericht an den Bundestagspräsidenten

Heute wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages überreicht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gero Storjohann:

„Das vierte Jahr in Folge ist die Zahl der Neueingaben stark gestiegen auf nunmehr über 14.300 Petitionen. Wir begrüßen dies ausdrücklich. Es zeigt, dass wahrgenommen wird, wie Petitionen beim Deutschen Bundestag zu Veränderungen führen, Gesetzesinitiativen beeinflussen und in vielen Einzelfällen schon Abhilfe geschaffen haben.

So wurde die Forderung mehrerer Petentinnen und Petentin, Kinder besser vor sexuellem und körperlichem Missbrauch zu schützen, im März 2021 per Gesetz verabschiedet. Die Bundesregierung hatte nach anfänglichem Zögern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der mit Änderungen des Bundestagsfachausschusses, dem die genannten Petitionen vorlagen, angenommen wurde. Ebenso hat die vielfache Kritik an mangelhaften Brief- und Paketzustellungen Berücksichtigung bei der Novelle zum Postgesetz gefunden.

Diese Beispiele verdeutlichen nicht nur den Einfluss von Petitionen, sondern auch, dass es keiner groß angelegten Kampagne oder des Erreichens des Quorums von 50.000 Unterstützern bedarf, um in Gesetzgebungsprozessen des Bundestages Beachtung zu finden. Neu zu beobachten ist, dass es inzwischen sogar Marketingabteilungen von Unternehmen gibt, die Petitionen für ihre Interessen nutzen. Derartige Eingaben sind vor dem Hintergrund des sehr weitreichenden Petitionsrechts legitim. Eine Kommerzialisierung des parlamentarischen Petitionswesens sehen wir gleichwohl kritisch.

Der Petitionsausschuss war im vergangenen Jahr, das geprägt war von den Sorgen und Nöten einer weltweiten Pandemie, immer handlungsfähig und als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Im Bundestag ist garantiert, dass jedermann im Sinne von Artikel 17 Grundgesetz Gehör findet. Es gilt, diese erfolgreiche Arbeit des Bundestags-Petitionswesens zu wahren.“