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(Quelle: Jens Oellermann)

Bundestag muss spätestens alle drei Monate neu über epidemische Lage entscheiden

Länderbefugnisse klar zeitlich begrenzen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der Regelungen beschlossen, die die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

„Wir setzen mit der Befristung der Feststellung einer epidemischen Lage auf höchstens drei Monate ein klares Signal, dass die epidemische Lage kein Dauerzustand ist. Im Gegenteil: Sie muss regelmäßig neu bewertet werden. Es ist vorhersehbar, dass die Pandemie am 31. März 2021 nicht vorbei sein wird. Daher bereiten wir jetzt die erneute Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vor. Damit schafft der Deutsche Bundestag den Rahmen für die Maßnahmen, die die Länder treffen können. Diese müssen der jeweiligen Situation angemessen sein.

Wir entlasten auch die Eltern weiter, indem wir die Entschädigung für Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung über den 31. März 2021 hinaus verlängern – und zwar so lange, wie die epidemische Lage dauert. Außerdem verlängern wir die coronabedingten Sonderregelungen zur Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit bis Ende Juni dieses Jahres. Zusätzlich sehen wir eine unabhängige Evaluierung der Corona-Regelungen durch die Leopoldina vor. Daraus können wir dann Schlüsse für gegebenenfalls erforderliche Anpassungen der Regelungen ziehen.“