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(Quelle: picture alliance/dpa)

Bundestag bringt Grundgesetzänderungen auf den Weg

Rechtliche Grundlage für den Digitalpakt Schule, sozialen Wohnungsbau, nachhaltige Mobilität

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit der notwendigen 2/3-Mehrheit beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Jung und der haushaltspolitische Sprecher Eckhardt Rehberg:

Andreas Jung: „Mit dem heutigen Beschluss stellen wir die Weichen, um gemeinsam mit den Ländern wichtige Verbesserungen in unserem Land zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Digitalisierung entschieden vorangebracht wird – auch in den Schulen. Wir wollen mit unserem Beitrag zum sozialen Wohnungsbau bezahlbaren Wohnraum schaffen. Und wir wollen nachhaltigen Verkehr in den Kommunen stärken.“

Eckhardt Rehberg: „Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes konnte im parlamentarischen Verfahren in wichtigen Punkten ergänzt werden, vor allem durch das neue Kriterium der ‚Zusätzlichkeit‘ (Art. 104b Abs. 2 S. 5 GG). Die nun vereinbarte Formulierung soll sicherstellen, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen selbst tragen. Gewährt der Bund den Ländern demnach eine Finanzhilfe, müssen die Länder die mindestens hälftige Mitfinanzierung in dem entsprechenden Investitionsbereich sicherstellen.“.