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(Quelle: picture alliance/dpa | Da Qing)

Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

Rechtssicherer Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte

Am morgigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklären der Sprecher für die Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Stefan Sauer:

Tankred Schipanski: „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt führen auch im Mobilitätssektor zu disruptiven Ideen sowie neuen Geschäftsmodellen. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird dem gerecht und schafft den Rechtsrahmen für innovative Mobilitätskonzepte. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.“ 

Stefan Sauer: „Digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle zu ermöglichen, war uns wichtig. Durch das Personenbeförderungsgesetz ist dies nun rechtssicher geregelt. Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen dabei nicht. Die Novelle stellt einen breiten Konsens dar, weil zuvor in einer überparteilichen Findungskommission zwischen Bund und Ländern die nötigen Eckpunkte hart erarbeitet wurden. Es war eine lange Diskussion, die schlussendlich zu einem Kompromiss führte. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste ermöglichen. Als ein wertvoller Baustein für die Verkehrswende können so gerade im ländlichen Raum wichtige Angebotslücken zwischen dem Individualverkehr und dem ÖPNV geschlossen werden. Länder und Kommunen erhalten dabei zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, um die neuen Mobilitätsangebote bedarfsgerecht in der Fläche anzubieten.“