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Bundestag beschließt NetzDG-Novelle

Meldewege vereinfacht – Nutzerrechte gestärkt

Heute wird in 2./3. Lesung die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Hansjörg Durz:

Tankred Schipanski: „Hass und Hetze verbreiten sich im Internet schnell. Aber wir wissen noch nicht ausreichend darüber, wie Algorithmen genau zu der Verbreitung beitragen. Deshalb wollen wir, neben vereinfachten Meldewegen, Wissenschaftlern einen besseren Zugang zu Daten von sozialen Netzwerken verschaffen. Dafür haben wir auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die weltweit erste Forschungsklausel eingeführt, mit der Forschende einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen für wissenschaftliche Daten über die Verbreitung von Hassrede bekommen. Den Anspruch haben wir in den parlamentarischen Beratungen noch einmal verschärft. Das ist ein Meilenstein, der uns helfen wird, besser zu verstehen, wie sich Hassrede im Internet verbreitet und was wir tun können, um noch wirkungsvoller gegen Hass im Netz vorzugehen. Ich bin froh, dass die Europäische Union diesen Ansatz auch im Entwurf zum Digital Service Act aufgenommen hat.“

Hansjörg Durz: „Der öffentliche Diskurs findet zunehmend in Sozialen Medien statt, sie sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und prägen den Meinungsbildungsprozess in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund besteht ein großes öffentliches Interesse an der Funktionsweise der Verbreitung von Inhalten und am Umgang mit Inhalten, die gegen die Regeln der Plattformen sowie gegen Gesetze verstoßen.

Mit der Ausweitung der Berichtspflichten, höheren Bußgeldern bei Nichteinhaltung der Berichtspflichten und der vorgesehenen Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten verbessern wir die Rechtsdurchsetzung und machen das bewährte NetzDG aus dem Jahr 2017 noch transparenter. Außerdem stärken wir Nutzerrechte: Durch das neu eingeführte Gegenvorstellungsverfahren können Nutzerinnen und Nutzer künftig die Entscheidung von Netzwerken, einen Beitrag zu löschen, überprüfen lassen. Das Soziale Netzwerk wird in diesem Fall zu einer individuellen Begründung verpflichtet. Zudem wird das Melden von Inhalten über vereinfachte und leichter auffindbare Meldewege sehr viel nutzerfreundlicher sein.“