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(Quelle: Tobias Koch)

Bundesregierung muss Speicherung von IP-Adressen unverzüglich auf den Weg bringen

Kinderschutz muss oberste Priorität haben

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Antrag „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Die Bundesregierung darf bei dem wichtigen Thema des Kinderschutzes nicht weiter zögern und zaudern. Die Ermittler benötigen gerade bei der Aufklärung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie dringend den Zugriff auf IP-Adressen. Andernfalls können Tausende von Taten nicht aufgeklärt, die Täter nicht gefasst und die Opfer nicht gerettet werden. Die Speicherung der IP-Adressen hat der Europäische Gerichtshof jetzt ausdrücklich für zulässig erachtet. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Justiz- und Innenminister hierzu ergebnislos streiten. Denn dieser Streit wird auf dem Rücken von Kindern in Not ausgetragen. Kanzler Scholz muss das Thema jetzt zur Chefsache machen und unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Er muss Farbe bekennen, ob der Schutz von Kindern für diese Regierung nur ein Thema für Sonntagsreden ist oder ob sie Kinder tatsächlich und wirksam vor Missbrauch schützen will.“