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(Quelle: Tobias Koch)

Bundesregierung muss mit schnellen und digitalen Angeboten überzeugen

eGovernment Monitor zeigt Handlungsbedarf auf

Heute wird die jährliche Studie zum „eGovernment MONITOR“ für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dazu erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Der eGovernment Monitor zeigt, dass das Onlinezugangsgesetz vieles ins Rollen gebracht hat, aber die digitalen Angebote noch nicht ausreichend bei den Menschen ankommen. Entscheidend ist, dass die Bundesregierung den von uns begonnenen Weg der Verwaltungsmodernisierung und digitalisierung konsequent fortsetzt, also weiter in Quantität und Qualität von Onlineleistungen investiert und für Akzeptanz bei den Nutzerinnen und Nutzern sorgt. Einerseits offenbaren aktuelle Beispiele wie die Grundsteuererklärung oder BAföG-Beantragung, dass es nicht reicht, Anträge zu digitalisieren, wenn die dahinterstehenden Prozesse dann schleppend und analog ablaufen. Anderseits ärgert mich, wenn selbst bei gut konzipierten Online-Leistungen noch eine hohe Nutzungslücke klafft, weil zu viele Bürger schlichtweg nicht wissen, dass Urkunden, Kindergeld oder Arbeitslosengeld online beantragt werden können oder dem Online-Weg nicht vertrauen. Die Bundesregierung darf vor lauter Krisenmodus keine Chancen bei der Verwaltungsmodernisierung liegen lassen und muss wirklich für Fortschritt des Staates sorgen, wie sie es im Koalitionsvertrag versprochen hat. Das heißt zum Beispiel, die Registermodernisierung schnell umsetzen und die Anwendungsmöglichkeiten digitaler Identitäten ausbauen, damit die Menschen auf einen leistungsfähigen Staat vertrauen können.“