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Work, Arbeit
(Quelle: unsplash)

Bundesregierung hat ein Problem mit dem Datenschutz

Sorgen der Wirtschaft bzgl. des neuen Online-Handelsregisters müssen ernst genommen werden

Das Bundesministerium der Justiz hat das Online-Handelsregister freigeschaltet und personenbezogene Daten von Unternehmen im Internet frei zugänglich gemacht. Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit der Einladung zum Mittelstandsgipfel am 9. September 2022 persönliche E-Mail-Adressen von Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern veröffentlicht. Hierzu erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz: 

Julia Klöckner: „Die digitale Verfügbarkeit von Daten ist richtig und wichtig. Personenbezogene Daten bedürfen aber eines besonderen Schutzes. Und das gilt für Daten von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie für Daten von Unternehmen und deren Gesellschaftern. Das scheint die Bundesregierung anders zu sehen und leistet sich gleich eine doppelte Daten-Panne. Erst schaltet das Bundesjustizministerium das Online-Handelsregister frei und macht dabei personenbezogene Daten von Unternehmerinnen und Unternehmern für alle im Internet frei zugänglich: Private Anschriften, Geburtsdaten, Unterschriften – Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, und jetzt ohne Registrierung und Kosten auf Knopfdruck abrufbar sind. Dass das Register jetzt online zugänglich ist, ist notwendig und überfällig. Gründungen und Handelsregistereintragungen online zu ermöglichen, erleichtert die Geschäftstätigkeiten. Allerdings kann das Online-Register auch missbräuchlich genutzt werden, und hier lässt die Bundesregierung die nötige Sensibilität vermissen. Die Betroffenen hätten vorher um Erlaubnis gefragt werden können. Dann lädt das Bundeswirtschaftsministerium zum Mittelstandsgipfel ein und veröffentlicht dabei für alle sichtbar die persönlichen E-Mail-Adressen der Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter. Dem nicht genug, hat das Ministerium der Einladung noch eine veraltete Datenschutzerklärung beigelegt. Zu Recht beklagen die Betroffenen den sorglosen Umgang mit ihren Daten. Herr Buschmann muss die Sorgen der Wirtschaft bezüglich der neuen Online-Abfrage ernst nehmen und das Online-Handelsregister sofort abschalten und überarbeiten. Herr Habeck muss die Daten-Panne in seinem Haus aufklären.“

Hansjörg Durz: „Buschmanns und Habecks Daten-Pannen machen betroffen. Sowohl FDP als auch Grüne inszenieren sich regelmäßig als Datenschutz-Parteien. Jetzt zeigt sich, dass der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten insbesondere bei Unternehmern und Unternehmerinnen keine Priorität besitzt. Die Digitalisierung des Handelsregisters bleibt richtig und Datenschutz darf nicht per se gegen eine Digitalisierung solcher Register ins Feld geführt werden. Allerdings müssen sensible Daten auch im digitalen Raum angemessen geschützt werden.“