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(Quelle: Fotograf Tobias Koch)

Bundesjagdgesetz muss verabschiedet werden

Union drängt auf Abschluss der Gesetzesnovelle

Vor dem Hintergrund der andauernden Verhandlungen zum Bundesjagdgesetz erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

„Die SPD zeigt weiterhin keine Bereitschaft zur Annäherung, wenn es darum geht, einen Kompromiss bei der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes herbeizuführen. Dabei wurde im Koalitionsvertrag eindeutig festgehalten, welche inhaltlichen Schwerpunkte die Jagdrechtsnovelle mindestens beinhalten soll. Besonders bedauerlich ist, dass die SPD zugleich die vorgesehene Aufhebung des Verbots der Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest blockiert. Dies stellt eine völlig unnötige anhaltende Gefährdung des Seuchengeschehens in unserem Land dar.

Wir fordern die SPD auf, sich der ‚3+1‘-Lösung bei der Gesetzesnovelle anzuschließen. Diese beinhaltet die drei im Koalitionsvertrag genannten gesetzlichen Regelungen (1. einheitliche Regelungen für die Zertifizierung von Büchsenmunition bei gleichzeitiger Bleiminimierung; 2. Erforderlichkeit eines Schießübungsnachweis bei Gesellschaftsjagden; 3. Höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung) sowie die Aufhebung des jagdrechtlichen Verbots für Nachtzieltechnik und des waffenrechtlichen Verbots für Infrarotaufheller bei der Jagd auf Schwarzwild.“

Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 wird zur Jagdrechtsnovelle festgehalten „(…) Wir werden bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung, einen Schießübungsnachweis, die Jäger- und Falknerausbildung sowie -prüfung schaffen.“