Skip to main content
(Quelle: Foto Jan Kopetzky)

Bund verbessert Fördermöglichkeiten in wirtschaftsnahe Infrastruktur

Gewerbegebiete können künftig einfacher an überregionales Straßennetz angebunden werden

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag die Änderung des GRW-Gesetzes. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

„Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) ist ein wichtiger Baustein zur Förderung von Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur wie die Erschließung von Gewerbegebieten, mit denen Kommunen wichtige Einnahmen sichern können.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung eines Gewerbegebietes ist die gute Erreichbarkeit. Mit der Änderung des GRW-Gesetzes erweitert der Bund die Fördermöglichkeiten auf den Anschluss von Gewerbegebieten an überregionale Bundes- oder Landstraßen und beseitigt damit ein Hemmnis bei der Ausweisung von Gewerbegebieten. Denn immer wieder scheitern Pläne zur Erschließung und Vermarktung von Gewerbegebieten daran, dass diese nicht zügig an überregionale Bundes- oder Landstraßen angeschlossen werden können, weil gerade strukturschwachen Kommunen die erforderlichen Finanzmittel für die notwendigen Straßenbaumaßnahmen fehlen.

Wir begrüßen, dass der Bund mit der Änderung des GRW-Gesetzes das Entwicklungspotential vor allem von strukturschwachen Kommunen verbessert. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und ein bedeutender Schritt, die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Kommunen zu schließen.“