
Bund erweitert den ÖPNV-Rettungsschirm um eine Milliarde Euro
Der Bundestag wird heute voraussichtlich den Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschließen. Dazu können Sie den für Verkehr zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, gern wie folgt zitieren:
„Der Bund nimmt für 2021 eine Milliarde in die Hand, um die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV zu unterstützen. Leider sind die Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen immer noch so erheblich gemindert, dass eine Fortführung des ÖPNV-Rettungspakets des letzten Jahres notwendig ist. Damit können Bus- und Bahnverkehre weiterhin in einem angemessenen Umfang aufrecht erhalten werden. Die Zahlungsmodalitäten werden so angepasst, dass die hälftige Beteiligung der Länder erfolgt, bevor der Bund vorzeitig zahlt.“