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(Quelle: Picture alliance/dpa)

BRAO-Reform legt Grundstein für Rechtsdienstleistungen von morgen

Neuregelungen bieten Vorteile für Anwaltschaft und Mandanten

Der Bundestag verabschiedet am morgigen Donnerstag das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Hans-Jürgen Thies:

Jan-Marco Luczak: „Die Reform ist ein Meilenstein. Mit ihr setzen wir heute den Rahmen für eine moderne und starke Anwaltschaft, die den zukünftigen Erwartungen an Rechtsdienstleistungen gerecht wird.

Die Lebenssachverhalte werden heute immer komplexer. Dementsprechend steigen die Anforderungen an eine qualitativ gute Rechtsberatung. Deswegen weiten wir die Möglichkeit für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen freien Berufen deutlich aus. Damit schaffen wir Raum für Wissenstransfer und interdisziplinären Austausch, der neue und spezialisierte Wege der Mandantenbetreuung aus einer Hand möglich macht und für die Rechtssuchenden einen echten Mehrwert bietet. Das stärkt Wettbewerb und Innovationskraft. Die anwaltlichen core values bleiben dabei in vollem Umfang gewahrt, auch die neuen Berufsausübungsgemeinschaften müssen alle berufsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Den praxisfernen Vorschlag des SPD-Justizministeriums zum Tätigkeitsverbot beim Erhalt vertraulicher Informationen haben wir im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Dafür bestand kein praktisches Bedürfnis und hätte zu absurden Auswirkungen geführt.

Durchgesetzt haben wir als Union die Auflösung des strikten Drittberatungsverbots für Syndikusrechtsanwälte. Dieses war ursprünglich vom Gesetzgeber so nie beabsichtigt gewesen und das haben wir jetzt korrigiert. Künftig können Syndikusrechtsanwälte damit auch Rechtsdienstleistungen gegenüber Kunden des nichtanwaltlichen Arbeitgebers erbringen, soweit diese einen untergeordneten Anteil der Tätigkeit ausmacht.“

Hans-Jürgen Thies: „Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird eine umfassende Neuregelung der berufsrechtlichen Vorschriften für anwaltliche/patentanwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften vollzogen. Dadurch wird diesen Berufsgruppen die rechtsformneutrale, interprofessionelle Zusammenarbeit mit Vertretern anderer freier Berufe wesentlich erleichtert. Trotz der Liberalisierung des Berufsrechts ist es mit dem Gesetz gelungen, die Wahrung der anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufspflichten sicherzustellen.

Im Steuerberatungsgesetz haben wir eine Steuerberaterplattform und ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach neu eingeführt. Damit wird der Einsatz digitaler Prozesse in den Steuerberaterkanzleien und die elektronische Kommunikation mit den Mandanten, den Finanzverwaltungen, den Gerichten und anderen Institutionen deutlich beschleunigt.“