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(Quelle: unsplash.com)

Bessere Koordinierung bei nationalen Epidemien

Optimierte Krisenreaktionen durch Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Mittwoch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Die Corona-Krise verändert unsere Prioritäten. Deutschland, das Land der Selbstverständlichkeiten, hält inne. Eine Ausnahmesituation bedingt Ausnahmeregeln: Mit dem Bevölkerungsschutzgesetz kann nun der Bund – zusätzlich zu den Ländern – effektive, aber auch tiefgreifende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten treffen. Damit muten wir den Bürgerinnen und Bürgern viel zu. Dies ist jedoch notwendig, denn in Krisenzeiten muss auf allen Ebenen gehandelt werden. Sobald die nationale epidemische Lage beendet ist, treten diese Maßnahmen wieder außer Kraft. Damit ist sichergestellt, dass die Einschränkungen und Belastungen nur so lange wie notwendig bestehen.“

Karin Maag: „Die Corona-Pandemie zeigt: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktioniert, kann aber durch schnelles und einheitliches Vorgehen optimiert werden. Im entscheidenden Moment einer epidemischen Notlage kommt es darauf an, dass schnell agiert wird. Für bundeseinheitliche Regelungen erweitern wir heute das Infektionsschutzgesetz.

Künftig kann der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen. In einer solchen befristeten Lage wird der Bund ermächtigt, besser zu koordinieren, wo es notwendig und sinnvoll ist. Damit kann das Bundesministerium für Gesundheit für diesen Zeitraum etwa Anordnungen zu Meldepflichten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr treffen, damit Kontaktpersonen von Infizierten schnell identifiziert und weitere Ansteckungen verhindert werden können.

Wichtig sind bundeseinheitliche Regeln auch, um die Versorgung im Bereich der Arzneimittel oder Schutzartikel effektiv sicherzustellen oder bevorraten zu können. Der Bund leistet hier mit einer zentralen Beschaffung in diesen Tagen bereits, was er kann. Noch besser geht das künftig für alle Beteiligten auf einer klar definierten Rechtsgrundlage, mit der entsprechende Abstimmungen erleichtert werden. Im Notfall können bestehenden Auflagen im Gesundheitssystem, die im Normalfall sinnvoll aber mit gewisser Bürokratie verbunden sind, befristet außer Kraft gesetzt werden. Damit können sich im Notfall alle verfügbaren Kräfte auf die unmittelbare pflegerische und medizinische Versorgung der Personen konzentrieren, die durch eine Infektion akut behandlungsbedürftig sind.

Um schnell auf die Probleme zu reagieren, die uns in diesen Wochen beschäftigen, verankern wir auch eine befristete Regelung zur Entschädigung des Verdienstausfalls für Eltern, die wegen behördlich angeordneter Schul- oder Kitaschließung ihre Kinder selber betreuen müssen. Im Baugesetzbuch ermöglichen wir durch eine Änderung, dass während der Notlage Krankenhäuser etwa durch den Aufbau von Containern in ihrer Infrastruktur erweitert werden können.“