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(Quelle: Tobias Koch)

Besser spät als nie

Ampel gibt unserem Druck nach zur Rettung des Einkommen- und des Grunderwerbsteuergesetzes

Heute hat der Finanzausschuss Anpassungen im Steuerrecht beschlossen, um insbesondere die massive Bürokratie zu verhindern, die mit der Besteuerung der sog. Dezemberhilfe Gas entstanden wäre. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann: 

„Unsere Kraftanstrengungen der letzten Tage waren erfolgreich. Wir konnten die Ampel dazu bewegen, zwingende Anpassungen des Steuerrechts bei der letzten Gelegenheit vor dem Jahreswechsel zu beschließen. 

Zum Jahresende wäre die sog. Dezemberhilfe, bei der der Bund im vergangenen Jahr den Dezemberabschlag für Gas übernommen hatte, besteuert worden. Seit Dezember 2022 hatten wir die Ampel mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Besteuerung nicht sichergestellt werden kann. Bürgerinnen und Bürger, die 2024 früh ihre Steuererklärung für 2023 abgeben wollen, hätten nicht gewusst, ob sie die Dezemberhilfe miterklären müssen. Hier haben wir nun Klarheit geschaffen.

Auch werden am 1. Januar 2024 Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gesellschaftsrechtlich anders behandelt. Dies hat Auswirkungen auf das ganze Steuerrecht. Im Grunderwerbsteuerrecht hätte dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Auch hier haben wir für Rechtssicherheit gesorgt.

Anstatt unsere Reparatur-Anträge mit uns zu beschließen, brachte die Ampel gestern Abend kurzfristig noch inhaltsgleiche Anträge ein. Der Finanzausschuss hat die steuerlichen Probleme dann gelöst. Dennoch ging es weihnachtlich zu Ende: Um die Beteiligung des Bundesrats wegen der Steuerrechtsänderungen sicherzustellen, musste die Ampel einem unserer Anträge zustimmen.“