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(Quelle: Unsplash.com)

Behörden und Unternehmen müssen mehr für die Gleichstellung tun

Ministerin ist bei der Umsetzung in den Bundesbehörden gefordert

Zum Internationalen Frauentag 8. März 2019 erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Daher ist es richtig, dass wir bis 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreichen wollen. Uns als CDU/CSU-Fraktion ist dabei wichtig, dass Führungspositionen stärker als bisher in Teilzeittätigkeit ermöglicht werden. Dies schafft eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Karriere für Männer und Frauen. Es muss Schluss sein mit dem Entweder-Oder. 

Schluss sein muss auch mit der Tatsache, dass es Unternehmen gibt, die zwar melden müssen, welche Zielvorgaben sie sich für den Frauenanteil ihrer Führungspositionen geben (Flexi-Quote), dies aber nicht tun. Auch die Tatsache, dass mehrere Unternehmen sich die Zielgröße Null geben ohne dies zu begründen, ist unsäglich. Mit der Flexi-Quote haben wir denen eine goldene Brücke gebaut, die immer gesagt haben, dass die Unternehmen selbst ein Interesse daran haben, dass der Frauenanteil in Führungspositionen auch ohne feste Quote steigen wird. Diese Flexiquote komplett zu ignorieren, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die diese goldene Brücke gebaut haben. Das können wir nicht achselzuckend hinnehmen, deshalb muss es hier Sanktionen geben.“

Marcus Weinberg: „Bundesfrauenministerin Franziska Giffey hat ihre Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bundesbehörden zu befördern, bislang nicht zur Chefsache gemacht. Trotz klarer Absprachen im Koalitionsvertrag gibt es keinen Aktionsplan für die Bundesbehörden. Wer neue Gesetze zur Erhöhung des Anteils von Frauen ankündigt, ohne die Umsetzung der bestehenden Gesetze mit Nachdruck und konkreten Maßnahmen zu verfolgen, macht den zweiten Schritt vor dem ersten.

Der Staat muss bei der Gleichstellung vorangehen und kann gegenüber der Wirtschaft keine Forderungen aufstellen, die er selbst nicht erfüllt. Zu starke Schutzmaßnahmen zugunsten von arbeitenden Schwangeren und Müttern können außerdem Einstellungs- und Beförderungshürden werden. Im Interesse der Frauen müssen wir daher genau hinsehen, dass sich Gesetze nicht zu einem Bumerang entwickeln. 

In der Gleichstellungspolitik ist viel und Wesentliches erreicht worden. Das ist ein Erfolg. Aber auch im Jahr 2019 gibt es noch Beispiele, bei denen der Staat Frauen und Männer ohne Grund ungleich behandelt. So werden Frauen an zweiter Stelle in Formularen der Verwaltung genannt: in den Familienbüchern, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und im Formular der Einkommenssteuer selbst dann, wenn die Frau die Hauptverdienerin ist. Frauen werden auch schlechtgestellt, was die Besteuerung von Hygieneartikeln anbelangt. Damenhygiene gehört zum Grundbedarf von einem großen Teil der Bevölkerung und wird besteuert wie ein Luxusartikel. Das sind Schlechterstellungen von Frauen, die abgeschafft gehören.“