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(Quelle: Markus Spiske | Unsplash)

Behörden brauchen notwendige Befugnisse gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Das Bundeskriminalamt hat am heutigen Montag eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik mit Angaben zur sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021 vorgestellt. Demnach sind im Durchschnitt 49 minderjährige Opfer pro Tag zu beklagen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz:

„Das Ausmaß an sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland ist erschreckend. Hinter jedem Fall in der Statistik steckt eine geschändete Seele. Viele Betroffene leiden ihr Leben lang unter diesen abscheulichen Taten.

Es ist gut, dass das Bundeskriminalamt für die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch mehr Stellen erhält. Doch mit mehr Personal und Ausstattung allein ist es nicht getan. Die Behörden brauchen auch die notwendigen Befugnisse. In den letzten fünf Jahren konnten insgesamt 19.150 Hinweise aus den USA mangels Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden. Mit dem aktuellen EU-Kommissionsvorschlag zum Schutz von Kindern und mit der vom EuGH als zulässig erachteten Speicherung von IP-Adressen liegen Instrumente für eine wirksamere Verfolgung der Täter auf dem Tisch. 

An dem Umgang mit diesen Instrumenten wird sich erweisen, ob der Kinderschutz für Frau Faeser und die gesamte Bundesregierung wirklich höchste Priorität hat. Der Koalitionsvertrag und Äußerungen von Kabinettskollegen lassen allerdings befürchten, dass es sich bei den Beteuerungen von heute erneut nur um leere Worte handelt.“