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Baulandmobilisierungsgesetz setzt Ergebnisse der Baulandkommission nur bedingt um

Handlungsmöglichkeiten der Kommunen werden gestärkt und Kleininvestoren mit geringem Immobilienbestand geschützt

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Dazu erklären der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss, Torsten Schweiger:

Kai Wegner: „Das Wohnen ist und bleibt eine der zentralen sozialen Fragestellungen unserer Zeit. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wollen wir die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen. Wenn auch die Ziele der Baulandkommission mit dem Gesetz nur teilweise erreicht werden, hat das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen in der Gesamtbetrachtung doch einen tragbaren Kompromiss ergeben.

Positiv hervorzuheben ist die neue Baugebietskategorie ‚Dörfliches Wohngebiet‘ in der Baunutzungsverordnung, mit der wir ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung ermöglichen. In den Städten erleichtern wir die Nachverdichtung durch die Flexibilisierung der Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung. Wir erreichen somit Verbesserungen sowohl für die Ballungsgebiete als auch für die ländlichen Räume. Wir tun das in der festen Überzeugung, dass unser Land als Ganzes nur stark bleibt, wenn Städte und ländliche Gebiete für die Menschen gleichermaßen attraktiv sind.

In der kommenden Wahlperiode wird es einen neuen Anlauf zur Reform des Baugesetzbuches geben müssen, mit dem die wichtige Zielstellung der Baulandkommission, Bauland zu aktivieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, noch besser erreicht werden kann. Zielführend wäre auch, die Zuständigkeit für den Baubereich wieder in einem eigenständigen Ministerium anzusiedeln.“

Torsten Schweiger: „Die Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schaffen nur bedingt Klarheit. Wichtig ist aber, dass es uns hier zumindest gelungen ist, statt der ursprünglich vorgesehenen Eigentümerbetrachtung eine hausbezogene Sichtweise festzuschreiben und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen von der Regelung auszunehmen. Das schützt insbesondere private Kleininvestoren mit geringem Immobilienbestand vor übermäßiger Regulierung.

Die Ausweisung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Länder stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf dar, weil die Instrumente wie das modifizierte Vorkaufsrecht und Baugebot erst nach Erlass der Verordnungen Anwendung finden. Diese Regelung wirkt begrenzend und dahingehend steuernd, dass die Möglichkeit nicht zu weit ausgelegt werden wird.

Wichtig sind die im Gesetz auch enthaltenen Regelungen, die die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht stärken. Insbesondere mit der Wiederaufnahme des §13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben wird ein in der Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder aufgegriffen. Das stärkt vor allem kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.“