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Außergewöhnlicher Meilenstein für die deutsch-polnische Aussöhnung

Neuer Erinnerungsort keine Konkurrenz zu bestehenden Gedenkeinrichtungen

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag „Mit einem Ort des Erinnerns und der Begegnung dem Charakter der deutsch-polnischen Geschichte gerecht werden und zur Vertiefung der Beziehungen beitragen“ beschlossen. Dazu erklärt Eckhard Pols, der Sprecher der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages, einen Gedenkort für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges in Berlin zu errichten, stellt einen außergewöhnlichen Meilenstein für die deutsch-polnische Aussöhnung dar.

Diesem fraktionsübergreifenden Antrag gingen lange und intensive Beratungen voraus, die nicht immer frei von tagespolitischen Belastungen waren. Er wird einen Ort des Erinnerns und der Begegnung gerade auch für die junge Generation schaffen, keine Gedenkstätte. Auch die Diskussion, ob damit ein Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Gedenkkultur vollzogen werde, die bisher auf einzelne Opfergruppen ausgerichtet war, wird uns weiter beschäftigen.

Die Zustimmung unserer Fraktion zu diesem Antrag ist zum einen geleitet von den besonderen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Polen war 1939 das erste Opfer des Zweiten Weltkrieges. Kein Land hat so lange unter der deutschen Besatzung gelitten wie Polen. Das Martyrium der dortigen Bevölkerung mit Millionen Toten betraf fast jede Familie. Daher ist die Frage des Gedenkens und Erinnerns in den deutsch-polnischen Beziehungen ebenso von besonderer Bedeutung.

Zum anderen wird der Antrag vom christlich geprägten Versöhnungsgedanken getragen, der seit jeher kennzeichnend für unsere Fraktion ist. Dies setzt die Bereitschaft bei Tätern und Opfern voraus, aufeinander zuzugehen, sich über die Vergangenheit zu verständigen und Frieden zu schließen.

Unser Beschluss ist von der Hoffnung getragen, dass sich auch in Warschau zivilgesellschaftliche Initiativen dafür einsetzen, an das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen zu erinnern. Der Antrag würdigt daher die Rolle der deutschen Minderheiten in Polen sowie der Aussiedler und Vertriebenen als wichtige Brückenbauer zwischen beiden Ländern.

Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass der neue Erinnerungsort keine Konkurrenz zu bestehenden Gedenkeinrichtungen – etwa dem zentralen Gedenkvorhaben der Bundesregierung zu Flucht und Vertreibung im Berliner Deutschlandhaus – erzeugt.“